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   VG Oldenburg, 09.07.2003 - 13 A 3004/01   

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https://dejure.org/2003,44874
VG Oldenburg, 09.07.2003 - 13 A 3004/01 (https://dejure.org/2003,44874)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.07.2003 - 13 A 3004/01 (https://dejure.org/2003,44874)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 13 A 3004/01 (https://dejure.org/2003,44874)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen aus Mitteln der Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines Ersatz-PC's für eine blindengerechte Telefonvermittlungsanlage - Verspätete Antragstellung - Bedarfdeckungsprinzip

 
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  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 19/97

    Schwerbehinderter - zum Antragserfordernis bei Leistungsgewährung - Anforderungen

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.07.2003 - 13 A 3004/01
    Ein Verzicht auf eine vorherige Beratung oder die Durchführung einer Maßnahme ohne vorherige Entscheidung des Beklagten haben für den jeweiligen Antragsteller lediglich die Folge, dass dann, wenn die Leistungsgewährung an der Ausgestaltung der Maßnahme scheitert, er dafür das Risiko trägt ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1987 - 5 C 126.83 - FEVS 37, 89; Schleswig-Holsteinisches OVG , Urteil vom 27. August 1997 - 5 L 19/97 - Schleswig- Holsteinische Anzeigen 1997, S. 287).

    Zwar war am 16. Oktober 2000, als das Schreiben des Klägers vom 12. Oktober 2000 beim Beklagten einging, der durch die Behinderung seiner Mitarbeiterin bestehende Bedarf, nämlich der Ersatz- PC für die Telefonvermittllungsanlage, bereits gedeckt; im Schwerbehindertenrecht ist jedoch von einer endgültigen Bedarfsdeckung erst dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber sich wegen des in Selbsthilfe gedeckten unmittelbaren Bedarfs keiner Forderung mehr ausgesetzt sieht ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1987, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 1997 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 126.83

    Nachgehende Hilfe im Arbeitsleben nach SchwbG - Preisgrenze für Leistungen zur

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.07.2003 - 13 A 3004/01
    Ein Verzicht auf eine vorherige Beratung oder die Durchführung einer Maßnahme ohne vorherige Entscheidung des Beklagten haben für den jeweiligen Antragsteller lediglich die Folge, dass dann, wenn die Leistungsgewährung an der Ausgestaltung der Maßnahme scheitert, er dafür das Risiko trägt ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1987 - 5 C 126.83 - FEVS 37, 89; Schleswig-Holsteinisches OVG , Urteil vom 27. August 1997 - 5 L 19/97 - Schleswig- Holsteinische Anzeigen 1997, S. 287).

    Zwar war am 16. Oktober 2000, als das Schreiben des Klägers vom 12. Oktober 2000 beim Beklagten einging, der durch die Behinderung seiner Mitarbeiterin bestehende Bedarf, nämlich der Ersatz- PC für die Telefonvermittllungsanlage, bereits gedeckt; im Schwerbehindertenrecht ist jedoch von einer endgültigen Bedarfsdeckung erst dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber sich wegen des in Selbsthilfe gedeckten unmittelbaren Bedarfs keiner Forderung mehr ausgesetzt sieht ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1987, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 1997 - a.a.O.).

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